Kommentar Lissabon-Vertrag: Oberaufseher der EU

Das Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag ist pragmatisch und doch von Misstrauen geprägt. Europa muss zwar sein, doch die eigentliche Sorge gilt dem deutschen Nationalstaat.

Das Bundesverfassungsgericht hält Europa nicht auf, streut aber dennoch viel Sand ins Getriebe. Die Karlsruher Richter erlauben zwar, dass Deutschland jetzt den EU-Reformvertrag unterschreiben darf. Sie verlangen jedoch, dass zuvor der Bundestag mehr Kontrollrechte erhält. Die Richter erlauben auch, dass die europäische Integration mittelfristig weitergeht, aber nur unter strenger Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts. Schließlich halten die Richter langfristig sogar einen europäischen Bundesstaat für möglich, aber nur unter Aufgabe des Grundgesetzes.

Das Urteil ist pragmatisch und doch von tiefem Misstrauen geprägt. Europa muss zwar sein, weil die Politik nur in der Gemeinschaft handlungsfähig bleibt. Doch die eigentliche Sorge gilt dem deutschen Nationalstaat, seiner Demokratie und seiner Souveränität.

Ganz deutlich wird das beim Thema "innere Sicherheit". Wenn der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt, werden in diesem Bereich Mehrheitsentscheidungen möglich. Erstmals kann das Europäische Parlament dann mitentscheiden. Die Richter interessiert aber nicht der demokratische Fortschritt, für sie zählt nur der Verlust eines deutschen Vetorechts.

Dabei ist doch vom Europäischen Parlament viel eher eine Kontrolle und Mäßigung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit zu erwarten als vom jeweiligen deutschen Innenminister und der ihn tragenden Mehrheit im Bundestag. Die Karlsruher Richter sehen im europäischen Reformvertrag weniger neue Chancen, als vor allem neue Probleme. Insofern ist es ein sehr deutsches Urteil.

Dabei wird Karlsruhe von seinen Kontrollrechten wohl auch in Zukunft moderat, wenn nicht sogar europafreundlich Gebrauch machen. Auch im Urteil zum Maastricht-Vertrag hatte sich das Bundesverfassungsgericht 1993 zur Gouvernante Europas aufgeschwungen, es dann aber zum Glück bei einer drohenden Geste belassen.

Das Urteil passt aber zu den nationalistischen Stimmungen, die andere europäische Länder derzeit prägen. Die eigentliche Gefahr besteht deshalb darin, dass nun die Verfassungsgerichte in den anderen 26 EU-Staaten dem Karlsruher Beispiel folgen und sich ebenfalls zu Oberaufsehern der EU machen. Zu viel Sand im Motor kann auf Dauer aber auch ein recht robustes Gefährt wie die EU stoppen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.