Netzwerke müssen nicht kontrollieren

LUXEMBURG afp/taz | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Betreiber sozialer Netzwerke im Internet gestärkt. Diese Anbieter können nicht gezwungen werden, das Herunterladen möglicher Raubkopien von Musik oder Filmen durch elektronische Filter zur verhindern, wie die Richter in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschieden. Dieses könnte Auswirkung auf die Debatte über das umstrittene internationale Urheberrecht-Abkommen Acta haben.

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