Justiz für Flüchtlinge

GELD Verfassungsrichter zweifeln an Asyl-Leistungen

KARLSRUHE taz/dpa | Asylbewerber können auf mehr Geld hoffen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts äußerten am Mittwoch deutliche Zweifel daran, ob die Leistungen ausreichend sind. Es bestehe eine „ins Auge stechende Differenz“ zwischen den Hartz-IV-Sätzen und den deutlich niedrigeren Geldleistungen für Asylbewerber, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof.

Die Leistungen für Asylbewerber wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Während ein Hartz-IV-Empfänger einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhält, sind es bei Flüchtlingen etwa 220 Euro. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Beträge für zu niedrig und hat das Gesetz deshalb dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt.

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