MISSBRAUCH DURCH GEISTLICHE
: Vatikan veröffentlicht Richtlinien zur Ahndung

ROM | Der Vatikan hat erstmals explizit klargestellt, dass bei sexuellem Missbrauch durch Geistliche die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind. „Die zivilen Rechtsvorschriften betreffend die Anzeige von Verbrechen bei den zuständigen Behörden sollten immer befolgt werden“, heißt es in einer gestern auf der Website des Vatikans veröffentlichten Richtlinie.

In sehr schweren Fällen oder wenn ein Priester vor einem ordentlichen Gericht schuldig gesprochen werde, könne die Glaubenskongregation den Fall direkt an den Papst weiterleiten. Dieser könne dem Betroffenen sofort die Priesterwürde entziehen. Gegen die Entscheidung des Kirchenoberhaupts sei keine Berufung möglich, hieß es weiter.

Nach Angaben der Pressestelle hat die Glaubenskongregation die Richtlinien bereits 2003 in einem internen Dokument verfasst, sie aber bisher noch nicht veröffentlicht. Zwei Jahre zuvor hatte der damalige Papst Johannes Paul II. mit einem Dekret zu „schwerwiegenden Vergehen“ angeordnet, dass die Glaubenskongregation für Fälle von Kindesmissbrauch durch Geistliche zuständig sein solle. (apn/afp)