URTEIL
: Badeente ist nicht gleich Badeente

KOBLENZ | Badeenten, die als Sexspielzeug oder Fanartikel verkauft werden, sind nicht zwangsläufig Hygieneartikel. Eine Badeente mit Vibratorfunktion gelte eher als Sexspielzeug, so das OLG Koblenz gestern. Ein Webshop-Betreiber hatte geklagt, weil eine Mitbewerberin bei ihren Enten – in Farben von Fußballvereinen oder mit Vibrator – kein Rückgaberecht eingeräumt hat. Er sah die Produkte als Hygieneartikel an und wertete das mangelnde Rückgaberecht als Wettbewerbsverstoß. (dpa)