Uneinige Verfassungsrichter

RECHT Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hält mehr Bundeswehreinsätze im Innern für zulässig. Entscheidung kann dauern

FREIBURG taz | Die beiden achtköpfigen Senate des Bundesverfassungsgerichts sind uneinig. Der Zweite Senat hält „Amtshilfe“ durch die Bundeswehr mit militärischen Waffen für zulässig, der Erste Senat hält dies für verfassungswidrig. Nun muss das Plenum der 16 Richter entscheiden.

Konkret geht es um das Luftsicherheitsgesetz der rot-grünen Koalition, das seit 2005 den Umgang mit potenziell gefährlichen Passagierflugzeugen regelt. Das Gesetz erlaubte der Bundeswehr, entführte Jets abzudrängen und notfalls abzuschießen, bevor sie von Terroristen als Großwaffe wie bei den New Yorker Anschlägen 2001 benutzt werden können.

Der Erste Senat des Verfassungsgerichts hat die Abschussregelung 2006 auf Klage von FDP-Politikern für verfassungswidrig erklärt. Sie verstoße gegen die Menschenwürde, weil dabei auch unschuldige Passagiere zum Abschuss freigegeben werden. Außerdem habe der Bund das Gesetz gar nicht beschließen können, da das Grundgesetz die Amtshilfe mit militärischen Waffen generell ausschließe.

Im Februar 2010 beriet dann der Zweite Senat über eine Klage von Bayern und Hessen, die durch das Gesetz ihre Länderrechte verletzt sehen. Denn auch die verbliebene Befugnis der Bundeswehr, entführte Jets „abzudrängen“, sei eine unzulässige militärische Amtshilfe für die eigentlich zuständigen Länder. Die beiden Länder sind zwar durchaus für den Einsatz der Bundeswehr zum Schutz vor Terrorgefahren, sie wollen aber, dass vorher ausdrücklich das Grundgesetz geändert wird.

Die Richter des Zweiten Senats halten das nicht für nötig. Nach ihrer Meinung erlaubt das Grundgesetz auch heute schon die Amtshilfe mit schwerem militärischem Gerät. Seit Januar 2011 liegt der Fall beim Plenum. Der Fall wird aber nicht mit Eile behandelt. Es kann sein, dass eine Entscheidung erst nächstes Jahr fällt.

Derzeit hat die Bundeswehr im Innern nur wenig Befugnisse, etwa zur Aufstandsbekämpfung, bei schweren Unglücksfällen und zur (im Umfang umstrittenen) technischen Amtshilfe. Die CDU/CSU will darüber hinaus auch den Abschuss entführter Passagierflugzeuge wieder zulassen und die Bundeswehr zur Bewachung „ziviler Objekte“, etwa von Behörden, einsetzen, um die Polizei zu entlasten.

CHRISTIAN RATH