BODO RAMELOW
: Keine Infos aus den Akten

KARLSRUHE | Der Linke-Politiker Bodo Ramelow muss im Streit um seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ohne Informationen aus bestimmten Akten auskommen. Das Bundesverfassungsgericht wies nach Angaben des Linke-Fraktionschefs in Thüringen eine Beschwerde ab. Damit bleibe es ihm und seinem Anwalt verwehrt, zur Verteidigung vor dem Bundesverfassungsgericht auf Geheimdienstakten zurückzugreifen, die nicht als Personenakten gekennzeichnet sind. (dapd)