GERICHTSURTEIL
: RBB muss NPD-Wahlspot nicht zeigen

FRANKFURT/M. | Der RBB muss einen Wahlkampfspot der NPD nicht ausstrahlen, so das Verwaltungsgericht Berlin. Der Werbefilm für die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei zu Recht vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) abgelehnt worden. Der RBB hatte die Ausstrahlung des Spots abgelehnt, weil in dem Beitrag der Eindruck erweckt werde, als ob die darin gezeigten Straftaten ausschließlich von Ausländern begangen würden. (dpa)