SORGERECHT
: Justizministerium legt Gesetzentwurf vor

BERLIN taz | Ledige Väter sollen künftig auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht durchsetzen können. Das sieht ein Referentenentwurf des Justizministeriums zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern vor. Das Papier, das seit zwei Jahren angekündigt war, soll im Sommer im Kabinett debattiert werden.

Bislang haben Väter keine Chance, das (gemeinsame) Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Das war vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden. Künftig sollen Väter wählen können, ob sie beim Jugendamt oder beim Familiengericht ihren Willen bekunden. Die Mutter, die zunächst das alleinige Sorgerecht hat, muss sechs Wochen nach der Geburt des Kindes Stellung nehmen.

Das Familiengericht soll in einem vereinfachten, beschleunigten und vorrangigen Verfahren entscheiden können. Es soll dann beiden Eltern das gemeinsame Sorgerecht zusprechen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. (sis)