Der unwirkliche Lehrbuch-Trader

Mit Kerviel steht der geplatzte Traum vom Traderglück vor Gericht

Noch in ein paar Jahren werden die Lehrbücher für angehende Bankfachleute oder Wirtschaftsjournalisten vom Phänomen Jérôme Kerviel reden. Vor allem wegen der Rekordsumme von 5 Milliarden Euro, die sein Arbeitgeber 2008 durch sein Verschulden verloren hat. Noch rückblickend werden die Studenten den Kopf schütteln und sich fragen, wie es denn möglich gewesen sei, dass ein einzelner Trader die Termingeschäfte mit einem Roulettetisch im Spielkasino verwechselt. Und umgekehrt wird man noch lange staunen, dass eine so große Bank wie die französische Société Générale (Socgen) angeblich nicht in der Lage war, zu verhindern, dass ein einzelner Mitarbeiter das Risikolimit in so massiver Weise und so lange anscheinend unbemerkt überschritten hat.

Unwirklich erscheint auch, dass Kerviel der Bank den Schaden von fast 5 Milliarden Euro zurückzahlen soll. Er wurde zudem wegen Betrugs zu fünf Jahren Haft, davon drei ohne Bewährung, verurteilt. Dennoch bleibt der Verdacht, dass doch Vorgesetzte involviert oder informiert waren, die Kerviel spekulieren ließen, solange alles gut ging. Das ist die Version des Angeklagten zum gestrigen Beginn der Berufungsverhandlung.

Der heute 35-jährige Kerviel wirkte beim Betreten des Gerichtssaals wie ein idealer Schwiegersohn: sehr gepflegt und gut aussehend. Aufgrund seines Werdegangs fällt es schwer, zu glauben, dass er allein ein ausgeklügeltes System ausgetrickst haben soll. Er hat an Provinzschulen studiert und seinen Master für Finanzmärkte berufsbegleitend gemacht. Zwar war er laut seinen Eltern immer begabt für Mathematik, doch als Informatikgenie galt er nicht bei seinen Kollegen, die ihn heute fast alle als Unperson meiden.

Im Nachhinein rechnen einige noch ab mit diesem Einzelgängertypen und Karrieristen, der das Pech hatte, am Ende die ganze Berufsgattung der Trader zu diskreditieren. Denn mit Kerviel steht der geplatzte Traum vom Traderglück der „Golden Boys“ und eine Epoche waghalsiger Geschäfte mit Derivaten und Optionen vor Gericht. Wenn heute in der Politik über eine Beschränkung der Spitzengehälter, Boni und anderer Gewinnzulagen diskutiert wird, dann ist auch das ein klein wenig Kerviels Schuld. Nach dem Prozessende am 28. Juni wird man sehen, ob das die Richter eher als strafverschärfend oder als einen mildernden Umstand betrachten.

RUDOLF BALMER