Klarstellung

In unserem Artikel „Revolutionsromantik unter Schrauben-Schirmherrschaft“ vom 13. 10. 2008 haben wir über den Schraubenmilliardär Reinhold Würth geschrieben: „Im Mai wurde der 73-Jährige wegen Verstoßes gegen Steuergesetze vom Amtsgericht Heilbronn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die er mit 3,5 Millionen Euro ablöste. Hinterher tat Würth das Ganze als Buchungspanne ab.“

Wahr ist: Würth ist durch Strafbefehl wegen mehrerer Taten zu einer Gesamtgeldstrafe von 700 Tagessätzen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hat diese Tatsache selbst veröffentlicht, jedoch die Tagessatzhöhe nicht genannt. Das Strafgesetzbuch begrenzt den Tagessatz auf höchstens 5.000 Euro. Das heißt, selbst wenn Würth sehr viel mehr als 5.000 Euro am Tag verdient, kann er nur zu einer Geldstrafe von 3,5 Millionen Euro verurteilt worden sein. Daneben hat er laut Staatsanwaltschaft die hinterzogenen Steuern gezahlt. Die erkannten Tagessätze muss Würth selbstverständlich nicht als Freiheitsstrafe verbüßen, wenn er die Geldstrafe zahlt.

Die Redaktion