Neuer Termin für Parlamentswahlen: Im Irak kann gewählt werden

Schiiten, Kurden und Sunniten einigen sich in letzter Minute auf ein leicht verändertes Wahlgesetz. Die Parlamentswahlen sollen jetzt Ende Februar stattfinden.

Voraussichtlich wird am 27. Februar 2010 das irakische Parlament gewählt. Bild: dpa

BAGDAD taz | Wie so oft im Irak kam die Einigung in letzter Minute. Am Sonntag kurz vor Mitternacht verständigten sich die Fraktionen von Schiiten, Sunniten und Kurden auf eine weitere Anpassung des Wahlgesetzes und wendeten damit ein Veto von Vizepräsident Tarik al-Haschemi ab. Die UN-Vertretung in Bagdad forderte daraufhin Präsident Dschalal Talabani auf, möglichst schnell den Wahltermin festzulegen.

Das Tauziehen um das Gesetz dauerte freilich so lange, dass die Wahl nicht mehr im Januar stattfinden kann. Letzter Termin wäre gemäß den Verfassungsbestimmungen der 30. Januar. Da zwischen der Bekanntgabe und dem Wahltag aber mindestens 60 Tage liegen müssen, ist dies nicht möglich.

Theoretisch kann das Parlament die Legislaturperiode um einen Monat verlängern. Die UNO hat deshalb in der vergangenen Woche den 27. Februar als realistischen Termin vorgeschlagen. Die Iraker müssten nun so schnell wie möglich den Wahltermin festlegen, damit die Wahlkommission die nötigen Schritte ergreifen kann, sagte die eine UN-Sprecherin am Montag in Bagdad.

Ob die Fraktionen der bestehenden Regierung von Nuri al-Maliki eine einmonatige Verlängerung geben wollen, ist fraglich. Schon der Streit um das Wahlgesetz war vom bevorstehenden Wahlkampf überschattet. Mehrfach wurden Rufe laut, der jetzigen Regierung für die Übergangszeit nur noch geschäftsführende Funktion zu gewähren. Malikis Gegner wollen mit allen Mitteln verhindern, dass er mögliche Beschlüsse für die Stärkung seiner Ausgangsposition im Wahlkampf nutzt.

Dass die Fraktionen kurz vor Torschluss doch noch einen Kompromiss fanden, ist vor allem dem massiven Druck von Washington auf die Kurden geschuldet. Fast eine Stunde lang telefonierten US-Präsident Barack Obama und sein Vize Joe Biden mit dem kurdischen Regionalpräsidenten Massud Barsani, um ihn zum Einlenken zu bewegen. Die Kurden hatten für die drei Provinzen ihres Teilstaats mindestens zehn zusätzliche Mandate gefordert, was sowohl die Schiiten wie die Sunniten ablehnten. Gemäß der jetzigen Regelung erhalten sie vier Mandate mehr als bisher.

Im Grunde genommen bestätigt das jetzige Gesetz die bereits vor knapp vier Wochen verabschiedete Fassung. Dabei können die Sunniten, aber auch die Schiiten mit einem teils kräftigen Zugewinn an Mandaten rechnen. Die Kammer wird künftig 50 Sitze mehr als bisher haben. So stellt die zwischen Arabern und Kurden umstrittene Provinz um Mossul statt 19 künftig 31 Abgeordnete. Die Auslandsiraker erhalten jedoch keine Ausgleichsmandate, ihre Stimmen werden vielmehr in ihren Herkunftsregionen gezählt. Deshalb wollte Haschemi nach der ersten Nachbesserung erneut sein Veto einlegen. Insofern müssen sich nicht nur die Kurden, die mit einem Wahlboykott gedroht hatten, sondern auch Haschemi fragen lassen, was er durch das Veto gewonnen hat.

Entsprechend kritisch äußerten sich manche Sunniten. "Haschemi hat versagt", sagte der prominente Scheich Ali Faris Duleimi. "Er hat nicht nur seine Forderungen nicht durchgesetzt, er hat den Kurden vier Sitze beschert, die sie nicht verdienen." Als einzige Genugtuung kann Haschemi verbuchen, dass die Stimmen für kleinere Parteien nun in Form von 7 Ausgleichsmandaten nicht verloren gehen.

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