Enthaltung bei Sterbehilfegesetz

Das Land Berlin will sich bei der Entscheidung über einen Gesetzentwurf zur Strafverfolgung organisierter Sterbehilfe enthalten. Über diese Frage habe es unter den Senatsverwaltungen keine Einigung gegeben, sagte Daniel Abbou, Sprecher der Justizverwaltung am Dienstag. Deshalb werde sich Berlin bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten. Erst am Montag hatte Hamburgs Exjustizsenator Roger Kusch eine Welle der Empörung mit der Mitteilung ausgelöst, einer lebensmüden, aber nicht todkranken 79-Jährigen Sterbehilfe geleistet zu haben. Über den Gesetzentwurf soll der Bundesrat eventuell bereits an diesem Freitag abstimmen. Nach dem Gesetzentwurf könne „gewerbliche und organisierte Suizidhilfe“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden, teilte das baden-württembergische Justizministerium mit. DPA