Behördenauskunft: Senat hält Verbraucherinfos unter Verschluss

Greenpeace hat getestet, ob die Länder das neue Verbraucherinformationsgesetz umsetzen. Aus Berlin fehlt jede Antwort. Senat will Ursache klären.

Akten machen neugierig - Behörden finden das nicht immer toll Bild: AP

Nach einer Stichprobe von Greenpeace ist Berlin bundesweit Schlusslicht bei Auskünften nach dem vor drei Monaten in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetz. Insgesamt zehn Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden hatte Greenpeace angefragt, darunter auch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz von Katrin Lompscher (Linkspartei). Greenpeace wollte wissen: Wird in Berlin kontrolliert, ob die Restaurants gentechnisch veränderte Zutaten kennzeichnen? Und welche Restaurants haben gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen? Greenpeace-Mitarbeiter Martin Hofstetter: "Am 15. Mai hatten wir die Anfrage gestellt, dann später nochmal nachgefragt - aber seither nichts mehr aus Berlin gehört."

Dabei sieht das Gesetz vor, dass Behörden sich für ihre Antwort in der Regel nur einen Monat, spätestens zwei Monate Zeit lassen dürfen. Diese Frist ist jetzt schon seit zwei Wochen abgelaufen. Hofstetter: "Das ist die einzige von uns angefragte Behörde, von der wir nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten haben."

Eine Sprecherin von Verbraucherschutzsenatorin Lompscher konnte auf Anfrage lediglich bestätigen, dass der Brief von Greenpeace in ihrer Behörde eingegangen ist. Warum bei der Umweltorganisation noch keine Antwort eingetroffen ist, konnte sie am Sonntag nicht in Erfahrung bringen.

Insgesamt sind bisher nur zwei Anträge nach dem Gesetz bei der Senatsverwaltung eingegangen. Das empört Martin Hofstetter: "Gerade wenn erst so wenige Anfragen angekommen sind, sollte man davon ausgehen, dass die wenigen Anfragen dann auch innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet werden. Dass wir jetzt über die Presse erfahren, dass der Antrag überhaupt angekommen ist, ist doch ein schlechter Scherz."

Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist es, die Verbraucherrechte zu stärken und entscheidend zu verbessern. Nach den verschiedenen Gammelfleischskandalen der vergangenen Jahre sollte es den Bürgern ein Instrument geben, mit dem sie Informationen über Gesundheitsgefahren erhalten können. Jeder kann seither von den Behörden von Bund und Ländern deren Testergebnisse über Nikotin-Eier, Weichmittel in Spielzeugen oder mit Frostschutzmittel gepanschte Weinsorten bekommen.

Auch bei Behörden in anderen Ländern verläuft der Informationszugang laut der Greenpeace-Stichprobe schleppend. Wenn eine Antwort kam, dann enthielt sie häufig nicht die wesentlichen Informationen oder war zu knapp, so Hofstetter: "Das Gesetz verfehlt sein Ziel, die Informationsrechte der Verbraucher zu stärken." Er kritisiert zudem die lange Wartezeit und die hohen Gebühren, die die Bürger "offensichtlich" von weiteren Anfragen abhalten sollen. So schickte das Hamburger Verbraucherschutzamt einen Kostenbescheid über 96 Euro für die banale Information, dass es bei Lebensmittelkontrollen keine Beanstandungen der Gentechnik-Kennzeichnung gefunden habe.

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