Entschädigung für Arzthelferin

Der Senat zahlt einer unschuldig verurteilten Berlinerin eine Haftentschädigung von knapp 10.000 Euro. Die Auszahlung sei angewiesen worden, sagte Justizsprecher Daniel Abbou gestern. Damit bestätigte er einen Bericht der Berliner Zeitung. Die Arzthelferin hatte 888 Tage zu Unrecht im Gefängnis gesessen und war im April freigesprochen worden. Sie war zunächst wegen Mordes an ihrem Vater verurteilt worden, der in einem Feuer starb. Seine Tochter hatte beteuert, ihr bettlägriger Vater habe geraucht und so den Brand verursacht. Dies wurde erst in einem neuen Prozess durch ein Gutachten des Bundeskriminalamts bestätigt, und die Frau kam frei. Die Haftentschädigung beträgt derzeit bundesweit pro Tag 11 Euro. Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) plädiert seit Längerem dafür, die Entschädigung auf 100 Euro pro Tag zu erhöhen. DPA