Schonfrist gekappt

Rot-Rot einigt sich auf neue Wohnkostenregelungen für Hartz-IV-Empfänger. Bundesvorgaben akzeptiert

Die rot-rote Koalition hat sich nach langem Streit auf eine neue Wohnkostenregelung für Hartz-IV-Empfänger verständigt. Nach diesem Kompromiss wird Berlin seine großzügige Ein-Jahres-Schonfrist zur Überprüfung der Miethöhe der Betroffenen aufgeben und die vom Bund gesetzlich vorgeschriebene Halbjahresfrist übernehmen. Zugleich sollen die Richtwerte für die Warmmiete von Ein-Personen-Haushalten angehoben werden. Die Änderung tritt möglicherweise bereits Anfang 2009 in Kraft.

Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) zeigte sich am Dienstag nach der Senatssitzung „entspannt“. Eine Kuh sei vom Eis gebracht worden, die den Senat lange beschäftigt habe. Zwar halte sie die bisherige Berliner Fristenregelung weiter für vernünftiger, weil viele Betroffenen in dieser Zeit einen neuen Job finden. Entscheidend sei jedoch, „was Recht ist, und nicht immer, was vernünftig ist“, so die Politikerin.

Der Bund habe auf Einhaltung des Gesetzes gedrängt, wie es in allen anderen Ländern angewendet werde. Zugleich sei mit Regressforderungen gedroht worden, die auch jetzt noch nicht endgültig vom Tisch seien. Der Bund wolle für den Zeitraum seit 2005 darüber mit Berlin verhandeln. Er strebe aber eine „einvernehmliche Lösung“ an.

Ob nun mehr Menschen ihre Wohnungen aufgeben müssen, konnte die Senatorin nicht sagen. Bisher habe es nur „relativ wenige Zwangsumzüge“ gegeben. 2007 seien es 680, 2008 bis September 421 gewesen. Insgesamt beziehen 605.000 Menschen „Hartz IV“ oder Sozialhilfe, die in 331.000 Bedarfsgemeinschaften leben.

Einen Teilerfolg verbuchte Heidi Knake-Werner bei Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) mit der Anhebung der Richtwerte für die Warmmiete. Für Ein-Personen-Haushalte steigen sie um 5 Prozent auf 378 Euro, das sind 18 Euro mehr als bisher. DDP