Ex-Senator verteidigt Dreiecksdeal

Die Probleme beim Spreedreieck seien erst nach seiner Zeit entstanden, sagt Peter Kurth (CDU) vor dem Untersuchungsausschuss. Entschädigung sei nicht absehbar gewesen

Der frühere Finanzsenator Peter Kurth (CDU) hat den Verkauf des Spreedreiecks verteidigt. Der Kaufvertrag, mit dem das Gelände zwischen Bahnhof Friedrichstraße und Spree im Jahr 2000 an den Privatinvestor Harm Müller-Spreer verkauft wurde, sei in Ordnung gewesen, sagte Kurth am Freitag vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Die Probleme seien erst später entstanden.

Das Land hatte das rund 4.200 Quadratmeter große Grundstück an Müller-Spreer verkauft. Der verzichtete im Gegenzug auf Ansprüche wegen der Enteignung der Deutschen Oper. „Die Enteignungsansprüche waren etwa doppelt so viel wert wie das Grundstück“, sagte Kurth, von daher sei das damals „ein vorteilhaftes Geschäft“ gewesen, für das es auch eine breite Mehrheit im Abgeordnetenhaus gab.

Später stellte sich heraus, dass ein Teil des Spreedreiecks der Bahn gehört – nämlich der S-Bahn-Tunnel samt Zugängen. Das Land hatte jedoch dem Eigentümer eine Übergabe des Areals ohne solche Lasten zugesichert. Weil das nicht ging, erhielt der neue Grundstückseigentümer 8,7 Millionen Euro als Entschädigung vom Land.

Kurth vertrat in der Befragung die Ansicht, dass diese Entwicklung nicht vorhersehbar gewesen sei. Die Oberfinanzdirektion habe das Spreedreieck im Jahr 1995 dem Land Berlin zugeordnet. Weil dieser Bescheid rechtskräftig geworden sei und niemand dagegen geklagt habe, sei das Thema möglicher späterer Ansprüche, etwa durch die Bahn, für die Verwaltung erledigt gewesen. Kurth war Mitte 2001 aus dem Amt geschieden. DPA, TAZ