Kommentar: Glietsch wirft alle in einen Topf

Polizeipräsident Dieter Glietsch hat angeordnet, dass Zivilpolizisten im Dienst keine Kleidung mehr tragen dürfen, die in der rechtsextremen Szene als Erkennungszeichen dienen. Das ist nur bedingt eine gute Idee.

Eine mehr als erfreuliche Entwicklung: Polizeipräsident Dieter Glietsch hat angeordnet, dass Zivilpolizisten im Dienst keine Klamotten mehr tragen dürfen, die der rechtsextremen Szene als Erkennungszeichen dienen. Glietsch setzt damit ein Zeichen: Sympathien mit dem rechten gesellschaftlichen Rand - gar offen zur Schau getragen - werden in seiner Behörde nicht geduldet. Diese Dienstanweisung zeigt, dass Glietsch die Abgrenzung von rechts nicht nur nach außen proklamiert, sondern auch nach innen durchsetzen will.

Doch genau hier, bei der Umsetzung, beginnt das Problem. Denn die Dresscodes der Rechtsextremen sind nicht immer so eindeutig, wie es in der Anordnung klingt. Die Beliebtheit der Produkte wechselt, die Zuschreibungen wandeln sich.

Auch die Haltung der Unternehmen ist ganz unterschiedlich: Klamotten etwa von Lonsdale mögen unter Rechten als Identifikationsmerkmale dienen. Die Firma versucht aber seit Jahren, von diesem Image loszukommen. Sie distanziert sich von rechten Inhalten und unterstützt antirassistische Initiativen. Ähnlich Fred Perry: Auch dieses - übrigens auf einen Juden zurückgehende - Unternehmen hat sich deutlich von seinen rechten Käufern abgegrenzt.

All das findet in Glietschs Vorschrift keine Beachtung. Der Polizeipräsident wirft zehn Marken einfach so in einen Topf. Die Haltung des jeweiligen Unternehmens spielt keine Rolle. Das Ergebnis wirkt stigmatisierend: Wer auf der schwarzen Liste steht, erleidet natürlich einen Imageschaden. Die Firmen werden sich dagegen zu wehren wissen. Dass die Verordnung rechtssicher sein soll, ist nur schwer vorstellbar.

Eines macht die Problematik deutlich: Natürlich muss man die Symbolik von Kleidung ernst nehmen. Noch wichtiger aber ist, das Denken zu ändern, das dahintersteht. Man sollte mit Argumenten überzeugen. Gäbe es in den Reihen der Polizei kein rechtes Gedankengut, die Verordnung wäre völlig überflüssig.

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