Gericht prüft Stellenpool

Das Berliner Gesetz zum Stellenpool stößt weiterhin auf verfassungsrechtliche Bedenken. Wie das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch mitteilte, liegen dem Gericht derzeit annähernd 100 Klagen vor. Zwei Klagen seien zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht überwiesen worden. Das Gesetz zum zentralen Personalüberhangmanagement ist seit Anfang 2004 in Kraft. Der sogenannte Stellenpool soll zur Einsparung von Personalkosten alle nicht mehr benötigten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zentral erfassen und ihnen andere sinnvolle Arbeiten zuweisen. Derzeit sind nach Angaben der Finanzverwaltung 3.184 Landesbedienstete im Stellenpool erfasst. Davon seien 17,7 Prozent Beamte. (ddp)