Vergaberecht: Richter sollen Schloss zulassen

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht muss darüber befinden, ob der Architekt Franco Stella das Stadtschloss bauen darf. Das Kartellamt sagt Nein, das Bundesbauministerium wehrt sich dagegen.

Ob der Architekt Franco Stella das Stadtschloss so bauen darf, entscheidet sich im Oberlandesgericht Düsseldorf. Bild: REUTERS

Gerungen wird um den Bau des Humboldt-Forums, auch Berliner Stadtschloss genannt, nicht erst seit heute. Der Streit vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht am heutigen Mittwoch jedoch hat eine mögliche Fallhöhe, die das geplante Projekt wirklich schwer beschädigen könnte.

Kommt es zu einem Urteil, das die Kompetenz des Schlossarchitekten Franco Stella und Verträge Stellas mit dem Bauherrn Bund für nichtig erklärt, dürfte das größte Bauvorhaben der Republik noch teurer werden und länger dauern. Wer das Humboldt-Forum realisiert, müsste ebenso neu geklärt werden. Sagt das Gericht, alles ist gut, ist dieser Streit ausgeräumt. Andere werden kommen. Mit Sicherheit.

Zur Klarstellung: Es wird nicht über den Beschluss des Deutschen Bundestages von 2002 zur Rekonstruktion des Stadtschlosses und nicht über den Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs verhandelt. Im Kern geht es um die Frage, ob Stella als Gewinner des 2008 entschiedenen Stadtschloss-Wettbewerbs zur Teilnahme an der Konkurrenz berechtigt war. Zudem müssen die Richter klären, ob Stella mit dem Bund und weiteren Subarchitekturbüros gültige Verträge abgeschlossen hat.

Die Vergabekammer des Bundeskartellamts hatte nach einem Einspruch des Architekten Hans Kollhoff gegen Stella und den Bund im September die Verträge für nichtig erklärt. In seiner Begründung warf das Kartellamt dem damaligen Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und dessen Baubehörde massive Schlamperei vor. So habe sich das Ministerium beim Wettbewerbsteilnehmer Stella über die "Prüfung der Leistungsfähigkeit" einfach hinweggesetzt. Stellas Bürogröße und der Mindestumsatz hätten weit unter der geforderten Teilnahmebedingung gelegen, so die Behörde.

Zudem kritisierte die Vergabekammer, dass das Ministerium - um die Realisierung zu gewährleisten - Stella mit den Büros Gerkan, Marg und Partner (GMP) sowie Hilmer/Sattler/Albrecht quasi zwei Architekturkonzerne zur Seite gestellt habe. Dies verstoße gegen die Richtlinien der Auftragsvergaben. Laut Kartellamt hätten die Nächstplatzierten beteiligt, nämlich Jan Kleihues und Kollhoff, oder weitere Ausschreibungen vorgenommen werden müssen.

Vertreter des Bauministeriums, die gegen die Entscheidung des Kartellamts Beschwerde eingelegt haben, gaben sich im Vorfeld der Gerichtsverhandlung zuversichtlich. Stellas Befähigung könne erbracht werden, die Verträge seien rechtmäßig. Weil das Bundeskartellamt seinen Sitz in Bonn hat, entscheidet nun das OLG Düsseldorf als zuständige Instanz in Nordrhein-Westfalen. ROLF LAUTENSCHLÄGER

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.