Schlappe für Gasag

GASPREISE BGH erklärt einseitige Preiserhöhungen für ungültig. SPD fordert Erstattung für Kunden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut einseitige Preiserhöhungen in Sonderverträgen der Gasag für ungültig erklärt. Der Versorger hatte sich offengehalten, bei steigenden Gaspreisen die Tarife zu erhöhen. Eine Verpflichtung, sie bei fallenden Preisen zu senken, gab es nicht.

Der Berliner SPD-Energiepolitiker Daniel Buchholz forderte am Donnerstag: „Alle 300.000 Sondervertragskunden sollten zumindest teilweise eine Erstattung erhalten.“ Bisher habe die Gasag auf stur geschaltet und Rückzahlungen abgelehnt.

Das Karlsruher Gericht bestätigte mit dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 26. Januar eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts aus dem Jahr 2008. Es hatte in den Geschäftsbedingungen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden gesehen. Geklagt hatten Kunden mit den Tarifen „Vario 1“, „Vario 2“, „Fix 1“ und „Fix 2“ sowie „Aktiv“.

Im Sommer hatte der BGH bereits Ähnliches beschlossen. Verbraucherschützer sehen nun Chancen auf Rückforderungen vor allem bei Kunden, die nach einer Preiserhöhung nur unter Vorbehalt gezahlt haben. Buchholz rechnet damit, dass vielen nur der Klageweg bleibt. (dpa)