Mehr Geld für Kinderschutz

FINANZEN Bezirke bekommen vom Senat 1,1 Millionen Euro für die Einstellung von Personal

Der Senat stellt den Bezirken insgesamt zusätzlich 1,1 Millionen Euro für einen besseren Kinderschutz zur Verfügung. Jeder Bezirk erhält in den Jahren 2010 und 2011 Zuwendungen von 91.667 Euro für weiteres Personal, wie ein Sprecher der Finanzverwaltung am Dienstag sagte. Sofern keine geeigneten Fachkräfte im sogenannten Stellenpool gefunden werden, können befristet auch Außeneinstellungen vorgenommen werden. Mit dem Geld können pro Bezirk zwei zusätzliche Stellen geschaffen werden.

Das vom Abgeordnetenhaus Ende 2009 beschlossene Kinderschutzgesetz war zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Mit ihm sollen Gefährdungen für das Kindeswohl durch Vernachlässigung oder Gewalt frühzeitig erkannt und überforderten Eltern Hilfen angeboten werden.

Kern ist ein verbindliches Einladungswesen, um die Teilnahme möglichst aller Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen zu erreichen. Notfalls schalten sich Mitarbeiter der Gesundheits- und Jugendämter ein.

Um diesen Aufgaben nachkommen zu können, brauchen die Bezirke mehr Personal. Mit dem Gesetz reagiert Berlin auf viele Fälle von Kindstötungen in Deutschland, die in den vergangenen Jahren eine Debatte über besseren Kinderschutz ausgelöst hatten. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos): „Die Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung geht somit einher mit den Maßnahmen des Senats, den Kinderschutz zu gewährleisten.“ (taz, ddp)