… DER WÄHLER?
: Infopost abwehren

Volksentscheide sind eine schöne Sache. Andere wie etwa die Stuttgarter können von so viel direkter Demokratie nur träumen. Da nimmt man auch gerne mal ein bisschen Wahlwerbung in Kauf – normalerweise jedenfalls.

Beim nächsten Entscheid dürften das einige anders sehen. Am 13. Februar können die Berliner über die Offenlegung der Verträge zur Privatisierung der Wasserbetriebe abstimmen – oder auch nicht. Denn die Papiere sind bereits bekannt. Sowohl die taz als auch der Senat stellten die Abmachungen ins Netz. Damit hat sich der Anlass des Entscheids erledigt, könnte man meinen. Allein die Initiatoren vom Wassertisch glauben, dass der Senat doch noch etwas verheimlicht. Sie rufen die Berliner an die Urnen – trotz allem.

Wer das für überflüssig hält, der kann sich gegen Wahlwerbung wehren: Wenn Bürger ganz sicher keine Infopost im Briefkasten haben wollen, müssen sie bis zum 3. Januar gegen die Weitergabe ihrer Adresse beim Bezirksamt schriftlich Widerspruch einlegen. Das sagte der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix. Ansonsten seien die Behörden befugt, Auszüge aus dem Melderegister an den Wassertisch weiterzureichen.

Einen Haken hat die Sache: Der nächste, spannendere Volksentscheid kommt bestimmt. Wer dann doch wieder Wahlwerbung erhalten will, muss den Widerspruch zurücknehmen. Ansonsten bleibt die Infopost auf Dauer aus. ALL Foto: taz