Gemeinnützigkeit auf Trebe

SOZIALES Finanzamt will Treberhilfe offenbar den Sonderstatus entziehen. Streit um Streetwork-Geld

Das Finanzamt will der Treberhilfe offenbar den Status der Gemeinnützigkeit entziehen. Das berichtete die Berliner Morgenpost. Die Treberhilfe selbst gab sich am Freitag zugeknöpft: Die Prüfungen liefen noch, so eine Sprecherin des Sozialunternehmens. „Die Treberhilfe wird sich zunächst gegenüber dem Finanzamt äußern und geht davon aus, dass die Stellungnahmen gewürdigt werden.“ Eine Sprecherin der Finanzverwaltung ließ den Vorgang unkommentiert.

Seit März 2010 prüfen die Finanzbehörden, ob der Treberhilfe die Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann. Das hätte weitreichende Konsequenzen: Eine gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH) kann im Unterschied zu einer normalen GmbH zwar Gewinne erzielen, darf sie aber nicht ausschütten. Sie zahlt dafür wenig oder gar keine Steuern. Sollte die Treberhilfe die Gemeinnützigkeit verlieren, müsste sie auch die Steuern der vergangenen Jahre nachzahlen.

Zuletzt hatte die Sozialverwaltung Zuwendungen für Obdachlosenarbeit über 700.000 Euro nicht wie sonst an die Treberhilfe, sondern an den Verein Gangway vergeben. Als Begründung nannte die Sprecherin das zerrüttete Vertrauensverhältnis und unzureichende Transparenz. Weil das Sozialgericht die Entscheidung für rechtswidrig erklärt hat, muss sich das Land erneut mit dem Förderantrag der Treberhilfe befassen.

Das Sozialunternehmen setzt die Obdachlosenarbeit zurzeit auf eigene Kosten fort. Teilweise bedeutet das Doppelstrukturen: Gangway wie Treberhilfe boten Obdachlosen auf der Straße ihre Hilfe an. Sechs von acht Streetworkern wechselten derweil von der Treberhilfe zu Gangway. „Wir haben kein Problem mit der Treberhilfe, aber mit der Zeit hat leider unsere Arbeit unter dem Skandal gelitten und damit auch die Betreuung unserer Klienten“, erklärt Nadine Zillekens, eine der Streetworker. CIN, ALL