Streit um Leipziger Platz

Stadtentwicklung Gericht weist Klage von Anwohnern gegen Bauprojekt ab

Am Leipziger Platz kann vorerst weiter gebaut werden. Mehrere Anwohner scheiterten am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht mit Klagen gegen das Vorhaben auf dem früheren Wertheim-Areal. Für sie verschlechtert das die Ausgangsposition im Streit um Entschädigungszahlungen mit Investor Harald Huth. Das Land Berlin wiederum erhielt von den Richtern einen deutlichen Rüffel wegen seines Bebauungsplans. Die Vorsitzende Richterin Annegret von Alven-Döring bezweifelte, ob der Plan wirksam ist.

Konkret hatten die Kläger, darunter die B.Ä.R. Grundstücksgesellschaft, gegen den Liefer- und Zufahrtsverkehr durch das Vorhaben und die dichte und hohe Bebauung geklagt. Sie wollten den sogenannten Vorbescheid, eine Teilgenehmigung zum Bau, kippen. Das lehnte das Gericht ab, da das Verkehrsaufkommen allein durch diesen Vorbescheid noch nicht abzusehen sei. Außerdem seien Nachbarn in ihren Baumöglichkeiten nicht durch das Huth-Projekt eingeschränkt. Der Bezirk Mitte hatte den Vorbescheid 2009 erlassen und damit das Projekt mit geplanten 36 Meter hohen Wohntürmen an der Voßstraße grundsätzlich für zulässig erklärt.

Umstrittenes Filetstück

Um das Filetstück zwischen Leipziger- und Voßstraße wird seit langem gestritten. Gespräche zwischen Investor und Eigentümern umliegender Grundstücke über Ausgleichszahlungen scheiterten. Solche Zahlungen, um Anrainer wegen des zu erwartenden Lärms und dichter Bebauung zu besänftigen, sind bei Großvorhaben üblich.

Huth will mehr als 400 Millionen Euro in das 20.600 Quadratmeter große Gelände investieren und darauf Geschäfte, ein Hotel, Wohnungen und Büros bauen. Es ist die letzte Großbrache nahe dem Potsdamer Platz. Seit Anfang dieses Jahres wird gebuddelt; die Baugenehmigung sichere die Tiefbauarbeiten bis zum Herbst ab, sagte Huth-Anwalt Mathias Hellriegel. Wie es dann weitergeht, ist offen.

Die Anwälte der Klägerseite hatten wohl mit dem Ausgang gerechnet. Wichtig sei, dass die Richterin den Bebauungsplan angezweifelt habe, sagte Anwalt Axel Dyrhoff. Er schloss weitere Klagen nicht aus. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Kristina Pezzei