Polizeipräsident - oder doch nicht?: Körting hängt an Hansen

Der Innensenator will sich seinen Kandidaten für das Amt des Polizeipräsidenten nicht vom Gericht stoppen lassen.

Nicht alle mögen ihn: Udo Hansen. Bild: DPA

In der Behörde von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) neigt man offenbar dazu, in Sachen Polizeipräsident beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzureichen. "Die Tendenz geht in diese Richtung", sagte Körting-Sprecherin Nicola Rothermel-Paris der taz. Eine Entscheidung steht allerdings noch aus, ein Anwalt prüfe die Sache noch.

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag die Neubesetzung des seit Mai vakanten Chefpostens gestoppt. Die SPD hatte zwei Wochen zuvor im Senat ihren Favoriten Udo Hansen gegen die Linkspartei durchgesetzt, ihn aber noch nicht offiziell ernannt. Die 5. Kammer des Gericht hatte kritisiert, dass die Innenverwaltung Verfahrensvorgaben nicht eingehalten habe. Die Behörde habe sich allein an der Besoldungsstufe der Bewerber orientiert, statt Auswahlgespräche zu führen.

Die SPD hatte ihre Haltung unter anderem auf eine gegenteilige Entscheidung der 7. Kammer desselben Gerichts gestützt: für die war die Besoldungsstufe die entscheidende Größe bei der Stellenbesetzung.

Ein Entscheid des Oberverwaltungsgericht würde aus dem Dilemma widersprüchlicher Vorgaben führen und wäre eine Orientierungshilfe für künftige Bewerbungsverfahren.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.