Leipzig urteilt im Gebetsstreit

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute in Leipzig die Klage eines muslimischen Gymnasiasten aus Berlin, der außerhalb des Unterrichts einmal täglich an der Schule beten will. Die Schulleiterin hatte ihm dies untersagt. Während das Verwaltungsgericht dem Schüler mit Hinweis auf die verfassungsrechtlich gewährte Religionsausübung recht gab, wies das Oberverwaltungsgericht die Klage ab. Das Leipziger Gericht wird womöglich noch heute eine Entscheidung treffen. (dapd)