Muslime falsch erwähnt

JUSTIZ Verfassungsschutzbericht des Bundes aus dem Jahr 2009 muss überarbeitet werden

Die Muslimische Jugend in Deutschland ist zu Unrecht als extremistische Organisation im Verfassungsschutzbericht des Bundes aufgeführt worden. Einer Klage dagegen sei weitgehend stattgegeben worden, teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag mit. (Az.: VG 1 K 237.10).

Der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2009 hatte die Jugendorganisation zum Spektrum der islamistischen Muslimbruderschaft gerechnet. Verfassungsschutzberichte müssten sich auf belegbare Tatsachen stützen, was in diesem Fall aber weitgehend nicht der Fall sei, so das Gericht. (epd)