WEM GEHÖRT BERLIN?
: Streit um Hauptstadtnamen

Mit der Frage, ob man den Namen „Berlin“ in einer Domain benutzen darf, muss sich am 20. April das Kammergericht Berlin beschäftigen. Hintergrund ist der Rechtsstreit um die Domain Berlin.com. Das Land Berlin hatte gegen die amerikanische Firma World Media Group, der die Domain gehört, im Juli 2011 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfe die World Media Group die Domain nicht mehr wie bisher benutzen, da dem Land Berlin ein eigenes Recht an der Bezeichnung „Berlin“ zustehe, das durch die Verwendung der Domain Berlin.com verletzt sei. Außerdem entstehe eine „Zuordnungsverwirrung“, weil der durchschnittliche Internetnutzer hinter Berlin.com das Land Berlin erwarte. Bis zu dieser Verfügung konnte man auf Berlin.com Tourismusinformationen finden – ebenso wie auf der offiziellen Website des Landes, Berlin.de. Die World Media Group allerdings hat gegen die einstweilige Verfügung Berufung eingelegt – über diese wird nun verhandelt. Die Chancen für die Amerikaner dürften recht gut stehen: Denn das Land Berlin hat in einem weiteren Verfahren, in dem es eine Unterlassungsklage gegen die World Media Group eingereicht hatte, bereits verloren. Das Landgericht Berlin hatte im März entschieden, dass der Name „Berlin“ Allgemeingut sei und seine Verwendung deshalb auch nicht das Namensrecht verletzen könne. Gegen dieses Urteil wiederum hat das Land Berlin bereits Berufung angekündigt – ein Ende des Rechtsstreits ist also vorläufig nicht in Sicht. (dapd)