Drei Jahre Haft für Swinger-Richter

Im Prozess gegen einen Brandenburger Amtsrichter wegen Zuhälterei, sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung (die taz berichtete) ist am Mittwochabend überraschend das Urteil gesprochen worden. Das Berliner Landgericht verurteilte den Juristen wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft. In dem Verfahren ging es um vier Fälle von Vergewaltigung und Zuhälterei. Nachdem der 43-Jährige zum schwersten ihm vorgeworfenen Fall ein Geständnis abgelegt hatte, wurde er für diesen verurteilt, in den anderen Fällen wurde der Prozess eingestellt. Der 43-Jährige hatte von Oktober 2000 bis Dezember 2001 in seiner Steglitzer Wohnung „Swinger-Partys“ veranstaltet und dabei zwei Frauen aus Osteuropa als Prostituierte beschäftigt. DDP