Neues Gesetz für Nichtraucher

Brandenburg will die Besucher von Gaststätten künftig besser vor den Gefahren des Rauchens schützen. Das Kabinett beschloss am Dienstag mehrheitlich die Novelle des sogenannten Nichtrauchendenschutzgesetzes. Ein generelles Rauchverbot sei derzeit offenbar in keinem Bundesland durchsetzbar, bedauerte Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD). Darum soll in Brandenburgs Gastronomie künftig ausnahmsweise das Rauchen in Gaststätten unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Der Entwurf soll im Mai in den Landtag eingebracht werden. Für die Ausnahmen gelten folgende Voraussetzungen, die sich eng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe orientierten, sagte Ziegler: Die Gastfläche beträgt weniger als 75 Quadratmeter, es gibt keinen abgetrennten Nebenraum und es gibt keine zubereiteten Speisen. Zudem muss das Lokal als Rauchergaststätte gekennzeichnet und der Zutritt für Menschen unter 18 Jahren verboten sein. Diskotheken-Betreiber müssen sich künftig entscheiden: Entweder sie richten einen Nebenraum ohne Tanzfläche als Raucherzone ein; dann dürfen aber Menschen unter 18 Jahren die gesamte Diskothek nicht mehr betreten. DPA