Bewährung für unbesorgte Mutter

Wegen Verletzung der Fürsorgepflicht hat das Amtsgericht Tiergarten am Montag eine 35-Jährige zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die alleinerziehende Mutter wurde schuldig gesprochen, in der Nacht vom 23. zum 24. November 2007 ihre drei Kinder im Alter von damals zwei, vier und sechs Jahren allein in der Spandauer Wohnung gelassen zu haben. Die Kinder hatten weinend am offenen Fenster gestanden und um Hilfe gerufen. Nachbarn alarmierten die Feuerwehr, die die drei Mädchen aus der Wohnung holte. Dem Gericht zufolge bestand für die Kinder „eine erhebliche Gefährdung“, weil die Wohnung verschlossen war und die Fenster geöffnet waren. Außerdem hätten sie „Zugang zu allen elektrischen Geräten“ gehabt, hieß es. Auch Feuerzeuge hätten herumgelegen, aber keine Telefonnummer, unter der die Mutter zu erreichen gewesen sei. Die Angeklagte habe nicht begriffen, wie gefährlich die Situation für ihre Kinder gewesen sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Es sei unverantwortlich, einer Sechsjährigen die Verantwortung für ihre jüngeren Geschwister „aufzuhalsen“, betonte die Richterin. Die Angeklagte hatte ausgesagt, der Vater der Sechsjährigen habe nachts aufgepasst. Sie habe ihm vertraut und gedacht, dass er noch zu Hause sei, wenn sie zurückkomme. Die Aussage des Kindsvaters, wonach er die Wohnung aber vor Rückkehr der Mutter verlassen habe, hielt das Gericht für „unglaubhaft“. (ddp)