Verurteilung wegen Randale

Urteil 21-Jähriger erhält zehn Monate auf Bewährung. Er hatte am 1. Mai Böller gezielt auf Polizisten geworfen. Gericht sieht Gewaltbereitschaft

Nach Böllerwürfen auf Polizisten bei den diesjährigen Mai-Krawallen in Kreuzberg ist ein 21-Jähriger zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn am Dienstag des Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei den Ausschreitungen in der Nacht vom 1. zum 2. Mai am Kottbusser Tor drei Böller gezündet und zwei davon gezielt auf Polizisten und einen weiteren unter ein Einsatzfahrzeug geworfen hatte. Die Feuerwerkskörper waren zwischen den Beamten mit lautem Knall explodiert. Ob Personen verletzt wurden, konnte nicht festgestellt werden.

Nach Ansicht der Richter waren die Böllerwürfe des 21-Jährigen keine spontane Tat, wie die Verteidigung argumentiert hatte. Der Angeklagte habe die Feuerwerkskörper mit der Absicht eingesteckt, sie abzubrennen, und habe den ganzen Abend auf die Gelegenheit gewartet, sie anzuzünden. Schließlich habe er dann zwei davon gezielt in Richtung von Menschen geworfen.

Im Verfahren hatte der junge Mann die Böllerwürfe gestanden und von einer „unüberlegten Sache“ gesprochen. In seinem Verhalten sah das Gericht eine Gewaltbereitschaft, die dem 21-Jährigen „schon früher zum Verhängnis“ geworden sei. Erst im Februar war er wegen einer Gewalttat zur Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training verpflichtet worden. (dapd)