ZUSCHUSS FÜR SCHULBEDARF
: Frist bis Monatsende

Ein Zuschuss für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf kann noch bis zum 31. August beantragt werden. Berechtigt für den jährlichen 100-Euro-Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Bezieher von Wohngeld oder des Kinderzuschlags, deren Kinder noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, teilte die Senatsverwaltung mit. Der schriftliche Antrag muss bei der für Wohngeld zuständigen Stelle im Bezirk gestellt werden. Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII erhalten den Zuschuss von Amts wegen und brauchen keinen Antrag zu stellen. (dapd)