Prozess um Kündigung wegen HIV

Ein wegen seiner HIV-Infektion in der Probezeit gekündigter Chemielaborant wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen seine Entlassung. Nachdem das Berliner Arbeitsgericht im August einen Anspruch auf Entschädigung verneint hatte, legte der seinerzeit 24-Jährige jetzt Berufung ein, teilte die Deutsche Aids-Hilfe am Dienstag mit. Mit einem Urteil des Landesarbeitsgerichts wird im kommenden Jahr gerechnet. (Aktenzeichen: 17 CA 1102/11)

Der Mann war bei einem Berliner Pharma-Unternehmen angestellt. Nachdem eine Untersuchung durch den Betriebsarzt seine HIV-Infektion offenbarte, wurde ihm in der Probezeit gekündigt. Das Arbeitsgericht urteilte im Sommer, dass der Mann keinen Anspruch auf Entschädigung hat. Eine HIV-Infektion stelle keine Behinderung und damit auch keine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dar. In der Folge drangen Verbände und Organisationen darauf, chronische Krankheiten als Diskriminierungsgrund im Gesetz festzuschreiben.

Die Deutsche Aids-Hilfe unterstützt den Chemielaboranten bei seiner Berufung. Vorstandsmitglied Tino Henn sagte: „Menschen mit HIV wegen ihrer Infektion zu entlassen ist ein schwerer Fall von Diskriminierung.“ Er hoffe, dass das Gericht in zweiter Instanz klarstellt, dass HIV kein Kündigungsgrund sei. (epd)