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Der Deutsche Presserat hat wegen der Berichterstattung über den Amoklauf von Winnenden drei Rügen gegen die Bild-Zeitung und bild.de ausgesprochen. Der Presserat kritisierte damit Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte sowie die unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Leid und Brutalität. Bild fing sich noch zwei weitere Rügen ein, die taz wurde wegen einseitiger Berichterstattung über einen Sorgerechtsstreit gerügt. Auch der Trend zu Schleichwerbung hält an: Gerügt wurden die Magazine In, Myself und die TV-Programmbeilage Prisma. (ap)