EU-URTEIL GEGEN BELGIEN
: Grob fahrlässig

STRASSBURG | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Land Belgien wegen Verletzung des „Rechts auf Leben“ verurteilt, nachdem ein TV-Journalist beim Dreh einer Polizeireportage angeschossen wurde. Die Richter warfen den Behörden am Dienstag grobe Fahrlässigkeit vor. Der Mann hatte nachts in Liège eine Spezialeinheit begleitet. Zwei Beamte waren darüber nicht informiert und feuerten insgesamt siebenmal auf den Reporter. (epd)