Bundesgerichtshof
: Schlappe für Herman

KARLSRUHE/BERLIN | Der Bundesgerichtshof gibt der ehemaligen „Tagesschau“-Sprecherin und Buchautorin Eva Herman nicht recht: Ein Bericht des Hamburger Abendblatts habe sie „weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt“ zitiert, so die Richter. Der Bericht habe auch nicht Hermans Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt. In dem Artikel hieß es, Herman habe 2007 bei einer Präsentation ihres Buches die Wertschätzung der Mütter im Dritten Reich gelobt. (taz, dpa)