GERICHTSURTEIL
: Rechtswidrige Razzia

BERLIN | Nach einem TV-Beitrag durchsuchten Polizeibeamte 2009 die Räume von Ulrich Meyers TV-Produktionsfirma Meta Productions, weil dessen Reporter „Nötigung und Hausfriedensbruch“ begangen haben sollten. Die Firma beschwerte sich – und bekam jetzt vom Berliner Landgericht Recht. Die Anordnung sei „unverhältnismäßig und rechtswidrig“ gewesen. Die Richter bestätigten den „Akte“-Reportern, dass sie „sachlich und zurückhaltend“ vorgegangen seien. (taz)