PERLENTAUCHER
: Urteil revidiert

BERLIN | Bei der Übernahme von Auszügen aus fremden Texten im Internet kommt es auf den Einzelfall an, entschied das OLG Frankfurt im Streit zwischen dem Onlinemagazin perlentaucher.de und den beiden Klägerinnen Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung. Entgegen früheren Urteilen sah das Gericht tatsächlich Urheberrechtsverletzungen in konkret benannten Kritiken, zulässig sei aber eine freie Bearbeitung von Originaltexten. (dpa)