Namensnennung
: „Bild“ verliert

BERLIN | Das hessische Kultusministerium muss Bild nicht den Namen eines Mitarbeiters nennen, der für eine fehlerhafte Abiturprüfung im Jahr 2009 verantwortlich ist. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Montag entschieden. Die „Prangerwirkung“ gegen den einfachen Sachbearbeiter sei zu groß. An das Differenzierungsvermögen der breiten Leserschaft einer Boulevardzeitung könnten keine hohen Anforderungen gestellt werden, so das Gericht. (taz)