Die Erhaltensverordnung

Schon im nächsten Jahr könnte für St. Pauli die soziale Erhaltensverordnung gelten. Damit müssen Vermieter und Investoren folgende Bedingungen beachten:

■ Bauliche Veränderungen müssen dem Stadtbild entsprechen und genehmigt werden

■ Bei Verkäufen genießt die Stadt Vorkaufsrecht

■ Die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen wird erheblich erschwert

■ Mieterhöhungen erfordern ebenfalls eine Genehmigung