Nicht mehr im Diensttaxi nach Paris

DIENSTWAGEN Eine neue Vorschrift regelt private Nutzung für Senatoren

Eine neue Richtlinie zur Nutzung von Dienstwagen durch Senatoren und Staatsräte hat der Senat am Dienstag verabschiedet. Sie ersetzt eine veraltete und teilweise neuem Steuerrecht widersprechende Regelung aus dem Jahr 1964. Die Unstimmigkeiten waren bei der Abrechnung einer Paris-Reise von Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) und seiner Frau im Sommer aufgefallen. Ab sofort steht Senatsmitgliedern innerhalb Deutschlands ein Auto zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung. Bei privaten Auslandsfahrten werden jedoch zusätzlich zur steuerlichen Abgeltung zehn Cent pro Kilometer fällig. Die Inanspruchnahme von Fahrern ist bei solchen Reisen grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass aus Sicherheitsgründen Personenschutz ausdrücklich angeordnet wurde. Die Neuregelung lehnt sich eng an die Vorschriften des Bundes und der meisten Bundesländer an. SMV