Umweltbehörde sitzt auf Infos

NETZE Ob die Umweltbehörde die beiden vorliegenden Machbarkeitsstudien zur Rekommunalisierung der Energienetze veröffentlicht, bleibt ungewiss

Für den Rückkauf macht sich die Volksinitiative „Unser Hamburg - unser Netz“ stark

■ Die CDU ist dagegen und argumentiert, Vattenfall hätte aufgrund strenger Gesetze im Energiebereich keinen Handlungsspielraum

■ Die GAL hingegen meint, dass durch Vattenfall als gleichzeitigem Energievertreiber und -produzenten Wettbewerb und Verbraucher den Schaden nähmen

■ Der tatsächliche Netzkaufpreis ist weiterhin nicht zu ermitteln, da Vattenfall die dafür notwendigen Zahlen unter Verschluss hält

Im Streit mit dem BUND um zwei Studien über den möglichen Rückkauf der Versorgungsnetze vom Energiekonzern Vattenfall bleibt die Umweltbehörde hart: Die Gutachten werden bis auf weiteres nicht veröffentlicht. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine große Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion hervor. Die Studien seien fertig, jedoch „weder im Wortlaut noch in einer Zusammenfassung für eine Veröffentlichung vorgesehen“, heißt es dort. Die GAL fordert den Rückkauf, die CDU ist tendenziell dagegen.

Die Machbarkeitsstudie „Kommunalisierung der Energienetze“ bewertet die Handlungsoptionen der Stadt hinsichtlich der auslaufenden Konzessionsverträge mit Vattenfall. Die zweite Studie „Überführung der Energienetze in öffentliche Verantwortung und Gründung kommunaler Stadtwerke“ widmet sich der Frage, wie sich ein Rückkauf der Netze auf die Energiewirtschaft auswirken würde.

Der BUND hat bereits am vergangenen Mittwoch die Übersendung der beiden Studien beantragt. Die Naturschutzorganisation beruft sich dabei auf das Umweltinformationsgesetz, das Bürgern in Umweltbelangen einen freien Zugang zu Informationen gewährleisten soll. Der Vorsitzende des BUND Hamburg, Thomas Braasch, findet es unverständlich, dass die Machbarkeitsstudien, obwohl sie bereits vorliegen, nicht in die derzeitige Diskussion zwischen der Bürgerinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“, den Regierungsparteien und der Umweltbehörde mit einfließen können. „Wir rechnen damit, dass unserem Antrag stattgegeben wird und wir die Studien erhalten – wobei die Umweltbehörde vier Wochen Zeit für die Bearbeitung hat“, sagt Braasch. Um eine vernünftige Diskussion zu ermöglichen, müssten die Unterlagen jetzt endlich auf den Tisch, sagt Braasch. Falls die Behörde sich weiter weigere, werde der BUND juristische Schritte einleiten.

In der grün geführten Umweltbehörde sieht man das anders. Die Dokumente dienten in erster Linie als „behördeninterne Informationsquelle“, sagt Pressesprecher Volker Dumann. „Es ist nicht unsere Aufgabe, jede einzelne Etappe dieses Prozesses zu dokumentieren“, so Dumann. Erst mit der endgültigen Entscheidung wolle man an die Öffentlichkeit. Die Idee, durch die Veröffentlichung der Gutachten eine gemeinsame Diskussionsbasis zu schaffen, finde er zwar prinzipiell gut. Dennoch werde seine Behörde die vierwöchige Frist für die Bearbeitung des BUND-Antrages voraussichtlich ausreizen. GORDON BARNARD