Streit um Abstimmung

JUSTIZ Klage gegen Schul-Volksentscheid: Laut Richter wurden Ja-Stimmen zu Unrecht gezählt

Das hiesige Verfassungsgericht hat am Montag vier Stunden über die Klage dreier Väter gegen den Volksentscheid zur Schulreform verhandelt. Bis zum Ende ließen die Richter dabei offen, ob einfache Bürger überhaupt dagegen klagen können. Doch Anwalt Uwe Lipinski äußerte sich anschließend optimistisch. „Chancen haben wir allemal“, sagte er. Das Urteil kündigte Verfassungsrichter Gerd Harder für den 14. Dezember an.

Die drei Kläger beharren darauf, dass die Durchführung des Volksentscheids am 18. Juli 2010 verfassungs- und rechtswidrig war. Eine Reihe von Klagepunkten werde wohl „durch den Rost fallen“, deutete Harder an. Doch an der zentralen Frage, ob es korrekt war, dass sowohl für die Vorlage der Volksinitiative (für die vierjährige Grundschule) als auch für die Vorlage der Bürgerschaft (für die sechsjährige Grundschule) zugleich „Ja“ angekreuzt werden konnte, zeigten auch Richter Interesse.

Das Verfahren verstoße gegen das Gebot der Stimmgleichheit, sagt Lipinski. Nein-Stimmen hätten zu wenig Gewicht. Und die Anrechnung von Stimmzetteln mit doppeltem „Ja“ habe der Volksinitiative geholfen, das Hindernis-Quorum von 247.335 Stimmen zu überwinden. Lipinkski: „Schon ab 30.000 Doppel-Ja-Stimmen wäre dies für das Ergebnis relevant.“

Die Senatsvertreter hielten dagegen, dass Bürger mit Doppelt-Ja stimmten, denen „die Sache egal war“, die Teilnahme an der Abstimmung aber „staatsbürgerliche Pflicht“. Den Verfassungrichter Michael Nesselhauf überzeugte das nicht. Die doppelten Ja-Stimmen seien „zu Unrecht“ berechnet worden, sagte er. „Sie müssten als Enthaltungen zählen.“

Die Krux: Die Anzahl der doppelten Ja-Stimmen wurden nicht ermittelt. Klarheit könnte hier nur eine Neu-Zählung bringen. Dies und sogar eine Wiederholung der Abstimmung könnte das Ergebnis am 14. Dezember dieses Jahres sein. Politisch ändere dies dann nichts, „die Primarschule ist tot“, sagt Kläger Christian Lührs. Ihm ging es um künftige Volksentscheide. KAJ