Neidlos mit Rotstift

SENAT Senatoren-Pensionen sollen gekürzt und Einkünfte angerechnet werden, fordert die Linke

Es gehe ihr nicht um eine „Neiddebatte“, versichert Dora Heyenn, Fraktionsvorsitzende der Linken in der Bürgerschaft: „Aber niemand soll sagen dürfen, dass die politische Klasse sich selbst bevorzugt.“ Und deshalb will die Linksfraktion die Übergangsgelder und Ruhestandsbezüge für ausgeschiedene Senatoren deutlich senken.

Nach der geltenden Rechtslage erhalten Regierungsmitglieder bei ihrem Ausscheiden unabhängig von der Dauer ihrer Amtszeit zunächst drei Monate lang ihre vollen Bezüge von rund 12.700 Euro. Anschließend bekomme sie – nach Amtsdauer gestaffelt – bis zu 21 Monate lang das halbe Salär. „Dieser Übergangszeitraum von zwei Jahren ist zu lang“, sagt Heyenn. Jeder normale Bürger, der arbeitslos werde, könne bis zu seinem 55. Lebensjahr schließlich auch nur mit einem Jahr Arbeitslosengeld I rechnen.

Zudem würden bei Ex-Senatoren Einkommen aus Gewerbe und Mieten sowie Kapitalerträge nicht angerechnet. Auch parlamentarische Diäten nach Rückkehr in die Bürgerschaft blieben unberücksichtigt. Bezieher von Hartz IV müssten hingegen jeden zusätzlichen Euro angeben: „Selbst das Kindergeld wird voll angerechnet“, kritisierte Heyenn.

Beschäftigte, die vorzeitig in Rente gingen, müssten Abschläge hinnehmen, Ex-Senatoren aber nicht. Sie erhalten, sofern sie mindestens vier Jahre im Amt waren, vom 55. Lebensjahr an ein Ruhegehalt von 35 Prozent, also gut 4.000 Euro. „Niemand kann einsehen, dass man mit 55 Bezüge bekommt, während wir inzwischen bei einer Rente mit 67 sind“, findet Heyenn.

Deshalb will die Linke nun beantragen, das Senatsgesetz zu ändern. Wie die anderen Fraktionen sich dazu verhalten, ist noch offen. SVEN-MICHAEL VEIT