Heckenstreit mit Hubschrauber

VERFAHREN Mövenpick-Gegnerin muss sich wegen Hausfriedensbruch verantworten. Dabei ist unklar, ob das Gelände als befriedet gelten kann

„Ich habe nie ein Hausverbot erteilt bekommen“

ANGEKLAGTE CLAUDIA FALKE

Das Gelände des umstrittenen Mövenpick-Hotels im Schanzenpark-Wasserturm ist vor dem Zutritt Fremder und Schaulustiger nicht gesichert. Das hat die Hoteldirektorin Annette H. im Prozess gegen die Aktivistin des Netzwerks für den Erhalt des Schanzenparks, Claudia Falke, eingeräumt. Es gebe keinerlei Verbotsschilder, die darauf hinweisen, den Garten und die Terrasse vor dem Hotel nicht zu betreten. „Wir wollten einen negativen Touch vermeiden“, sagte Annette H.

Falke muss sich derzeit vor dem Amtsgericht wegen Hausfriedensbruch verantworten. Sie wird beschuldigt, am 27. Juni 2010 das Areal nach einer Demonstration über einen frei zugänglichen Fußweg vom öffentlichen Rundweg aus betreten zu haben. Die Mövenpick-Managerin on Duty hatte Falke damals inkognito und auf Direktive der Polizei unter Bezugnahme auf das Hausrecht aufgefordert, das Gelände zu verlassen, dem sie nicht gleich nachgekommen ist.

Pikant an dem Verfahren ist: Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte im Februar 2010 in einem Parallel-Verfahren nach langem Rechtsstreit entschieden, dass das Areal des Mövenpick-Hotels kein befriedetes Gelände ist. Es verfüge über keine „zusammenhängenden Schutzwehren“, die Fremde physisch am Zugang hinderten.

In dem Fall ging es darum, dass Falkes Lebensgefährte Jörg M. 2007 zwei Mal mit den Hunden die Rasenflächen betreten hatte. Staatsschutz und Mövenpick-Besitzer hatten sich nach der turbulenten Bauphase 2007 damals darauf geeinigt, dass eine Randsteinkante am Weg das Areal von Mövenpick kennzeichnen sollte und Hecken-Segmente als optische Barriere genügten. „Es muss für Jedermann erkennbar sein – nicht nur für Hotelgegner, sondern auch für Touristen oder Interessierte: Wenn ich diesen Rasen betrete, begehe ich Hausfriedensbruch“, sagte jedoch der Vorsitzende Richter Klaus Rühle.

Nach dem Urteil hatte Mövenpick-Direktorin Annette H. nachgebessert und eine Heckenbepflanzung rund um das Areal angeordnet. „Es sollte das Gelände optisch abgrenzbar machen“, sagte sie. An den vier Zugängen, die die Heckenbepflanzung „durchbrechen“, hat sich jedoch nichts geändert. „Wir sind davon ausgegangen, dass die Hecke ausreicht“, sagte H. Dass es keine Hinweise auf Privateigentum oder „Betreten verboten“-Schilder gibt, ist unstrittig. Luftaufnahmen aus dem Polizeihubschrauber Libelle sollen nun klären, ob das Gelände optisch als eine „private Insel“ angesehen werden kann oder nicht.

Unklar ist in dem Prozess auch weiterhin, ob Mövenpick gegen Falke jemals ein Hausverbot ausgesprochen hat. „Ich habe nie mündlich noch schriftlich ein Hausverbot erteilt bekommen“, sagte Falke der taz. Hotel-Direktorin Annette H. ist sich allerdings sicher, dass Falke im Verlauf einer Aktion am 16. August 2007 vom damaligen Manager on Duty ein Hausverbot erteilt worden ist. „An der Aktion habe ich gar nicht teilgenommen, weil ich zuvor von der Polizei ein Platzverweis bekommen hatte“, sagt Falke. Der Prozess wird fortgesetzt. KAI VON APPEN