„Gelebte Demokratie“

Rechtsklarheit für Bürgerbegehren in Bezirken

■ 34, Mitbegründer von Abgeordneten-Watch und seit 2004 im Landesvorstand von Mehr Demokratie in Hamburg. Foto: dpa

taz: Herr Hackmack, warum die heutige außerordentliche Landes-Mitgliederversammlung?

Gregor Hackmack: Wir haben ein Ergebnis erreicht in der Verhandlung mit den Bürgerschaftsfraktionen über die Durchführung von Bürgerbegehren (BB) und Bürgerentscheiden (BE), und das wollen wir nun auf der Versammlung beschließen. Die Fraktionen haben am 9. Januar ihre Sitzung. Sie müssen wissen, ob wir mit den Ergebnissen intern einverstanden sind. Was war der Anlass, über die Durchführungen zu verhandeln?

Wir haben vor zwei Jahren festgestellt, dass es bei dem Gesetz für BB und BE auf Bezirksebene ein paar Unzulänglichkeiten gab.

Was ist das Ergebnis?

Für alle Beteiligten gibt es jetzt eine höhere Rechtsklarheit- und sicherheit. Initiativen bekommen nun ihre Kosten erstattet, der Senat muss die Zulässigkeitsprüfung vorziehen, Stimmen müssen öffentlich ausgezählt werden.

Mehr Demokratie ist gegen die Einführung einer Mindeststimmenanzahl bei Bürgerbegehren. Warum?

Politiker befürchten ja, ohne dieses Quorum könnte eine Minderheit über die schweigende Mehrheit entscheiden. Wir finden: die schweigende Mehrheit muss sich eben mobilisieren. Wer nicht abstimmt, der muss mit dem Ergebnis leben. So funktioniert gelebte Demokratie. INTERVIEW: EFK

Mehr Demokratie trifft sich heute zur nicht-öffentlichen Landesversammlung