Hessen entwirft Stalking-Gesetz

WIESBADEN afp ■ Bei unzumutbaren Belästigungen soll Tätern künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU) legte gestern den bundesweit ersten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Stalking vor, dem systematischen Nachstellen durch Telefonterror, Verfolgen oder andauernde Bedrohung. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen reichten nicht aus, um Stalking-Opfer wirksam zu schützen, so Wagner. Die Gesetzesinitiative soll noch vor der Sommerpause am 9. Juli im Bundesrat behandelt werden. Stalking sei beim Zerbrechen einer Partnerschaft oder bei Konflikten zwischen Nachbarn und Kollegen zu beobachten. Opfer können aber auch Prominente sein, die von vermeintlichen Bewunderern verfolgt werden. Stalking, ein englischer Jagdbegriff, bedeutet „sich heranpirschen“ oder „sich anschleichen“.