Motassadeq wusste: Es geht um Mord

Bisher ist der Marokkaner wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Nun droht Mounier al-Motassadeq eine Verschärfung seiner siebenjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum 3.000fachen Mord am 11. 9. 2001

aus KarlsruheCHRISTIAN RATH

Mounier al-Motassadeq muss vermutlich mit einer härteren Strafe rechnen. In der gestrigen Revisionsverhandlung beim Bundesgerichtshof zeichnete sich ein Erfolg der Bundesanwaltschaft ab. Der in Hamburg lebende Marokkaner ist als bisher einzige Person von deutschen Gerichten im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 verurteilt worden.

Zu sieben Jahren Haft verurteilte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) im August 2005 den inzwischen 32-jährigen Marokkaner. Angelastet wurde ihm die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung um den Hamburger Todespiloten Mohammed Atta. Er habe gewusst, dass die Gruppe Anschläge mit Flugzeugen plant. Konkret soll er im Auftrag seiner Freunde Geld überwiesen und deren Abwesenheit verschleiert haben. Vom Vorwurf der Beihilfe zum 3.000fachen Mord war er freigesprochen worden. Die „Dimension des Unrechts“ der späteren Tat habe er wohl nicht gekannt.

Dagegen legten die Bundesanwälte Revision ein. „Auch wenn nicht bewiesen ist, dass der Angeklagte die Tatpläne genau kannte, so wusste er doch, dass bei den Anschlägen Flugzeuge verwendet werden sollen und zumindest die Insassen der Flugzeuge getötet werden“, argumentierte Bundesanwalt Gerhard Altvater. „Deshalb muss Motassadeq doch wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden.“

Der Vorsitzende Richter, Klaus Tolksdorf, deutete zu Beginn der Verhandlung an, dass er die Sichtweise der Bundesanwälte für überzeugend hält: „Der Gehilfe muss nicht das ganze Ausmaß der Tat kennen.“

Die Revision der Verteidigung setzte an einem anderen Punkt an. Gerhard Strate bestritt, dass bei den geringen Tatbeiträgen Motassadeqs überhaupt eine rechtlich relevante Beihilfe zu den „abscheulichen Terroranschlägen“ vorliegen könne. Diese Handlungen hätten „ein Gewicht wie Schwanenflaum“, sagte Strate. Richter Tolksdorf entgegnete jedoch, dass jede noch so kleine Förderung einer Straftat als Beihilfe strafbar sei.

Die Verteidigung rügte außerdem, dass eine Aussage des von den USA festgehaltenen Mittäters Ramsi Binalschib im OLG-Urteil nicht richtig gewürdigt worden war. Binalschib hatte ausgesagt, die Gruppe habe zunächst in Tschetschenien kämpfen wollen. Nur von diesem Plan habe auch Motassadeq gewusst. Die OLG-Richter hielten dies für eine Gefälligkeitsaussage.

In einer ersten Auflage des Verfahrens lagen keine Aussagen Binalschibs vor. Damals war Motassadeq zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) unter Tolksdorf hatte das Urteil jedoch aufgehoben, weil die von den USA verschuldete schlechte Beweislage zu wenig berücksichtigt worden war.

Der BGH wird sein neues Urteil am 16. November verkünden. Vermutlich wird er dann keine ganz neue Auflage des Prozesses anordnen, sondern die Feststellungen zum Tathergang bestehen lassen. In einer neuen Beweisaufnahme ginge es nur noch um die Frage, ob sich der Mordvorsatz von Motassadeq auf die Insassen von einem oder mehreren Flugzeuge beschränkte oder weitere Opfer umfasste. Wenn Motassadeq weiter die Aussage verweigert, dürfte das neue Verfahren nur wenige Tage dauern.

Zuständig für den dritten Anlauf wäre ein anderer Senat des Hamburger Gerichts. Motassadeq könnte in der Neuauflage bis zu 11 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt werden. Das neue Gericht kann aber auch die Strafe von bisher 7 Jahren absenken. Motassadeqs Landsmann Mzoudi war bei fast identischem Sachverhalt 2004 mangels Beweisen freigesprochen worden.